In der Sitzung des Dresdner Stadtrates vom 16. Mai 2024 wurde entschieden, wie das »Herrenberg-Urteil« des Bundessozialgerichtes vom Juni 2022, welches besagt, dass Musikschullehrkräfte zukünftig nicht mehr auf Honorarbasis beschäftigt werden dürfen, an der Musikschule der Landeshauptstadt Dresden umgesetzt wird. Da Festanstellungen mit deutlichen Mehrkosten verbunden sind, stand viel auf dem Spiel – im Ernstfall die Kürzung des Unterrichtsvolumens um 50%.
Der Dresdner Stadtrat votierte in der Sitzung fast einstimmig für die Umwandlung von 1.520 Jahreswochenstunden in 50 sozialversicherungspflichtige Vollzeitäquivalente (Vollzeit und Teilzeit). Damit setzt die Landeshauptstadt Dresden als Rechtsträgerin des Eigenbetriebes ein positives Signal für die Absicherung des musischen und tänzerischen Unterrichtes im bisherigen Umfang auch für das neue Schuljahr und zugleich für die musisch-kulturelle Bildung der Stadt Dresden.
Darüber hinaus wurde der Oberbürgermeister beauftragt, mit dem Freistaat Sachsen und dem Bund über die dauerhafte Kofinanzierung kommunaler Musikschulen zu verhandeln. Die Mehrkosten sollen für 2024 aus dem Jahresergebnis des städtischen Haushaltes finanziert werden und müssen für die Folgejahre ab 2025 in die anstehenden Haushaltsverhandlungen einfließen. Teil des Finanzierungspaketes ist zudem eine einmalige Entgelterhöhung um 10% statt regulär 2% pro Schuljahr.